Wir sind Experten in Verwaltung von Wohnungseigentum auf Mallorca
– Gründung von Hausgemeinschaften: Erledigung aller rechtlichen Formalitäten für die Gründung von Hausgemeinschaften.
– Ausarbeitung von Statuten und internen Vorschriften: Ausarbeitung der gesetzlichen Regelungen, nach denen die Hausgemeinschaft zu führen ist, mit Hinweisen auf die wichtigsten zu berücksichtigenden Punkte. Nachträgliche Eintragung der Statuten der Hausgemeinschaft in das Grundbuchamt.
– Hausgemeinschaftsverwaltung: Führen Sie die folgenden spezifischen Aufgaben aus (Artikel 20 des Wohnungseigentumsgesetzes:
– Um die gute Verwaltung des Hauses, seiner Einrichtungen und Dienstleistungen zu gewährleisten und den Eigentümern zu diesem Zweck die entsprechenden Hinweise und Ankündigungen zukommen zu lassen.
– Rechtzeitige Vorbereitung der vorhersehbaren Ausgaben und Vorlage dieser bei der Generalversammlung, in dem die notwendigen Mittel zur Deckung dieser Ausgaben vorgeschlagen werden.
– Erhaltung und Instandhaltung der Hausgemeinschaft, Durchführung der dringenden Reparaturen und Maßnahmen mit unverzüglicher Bekanntgabe an den Präsidenten oder gegebenenfalls an den Eigentümern.
– Durchführung der vereinbarten Beschlüsse hinsichtlich von Baumaßnahmen, Zahlung der Rechnungen und Erhebung der Einnahmen.
– Gegebenenfalls als Sekretär der Versammlung aufzutreten und die den Eigentümern zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsunterlagen aufbewahren.
– Alle anderen von der Hausgemeinschaft genehmigten und von der Generalversammlung mit den erforderlichen Mehrheiten genehmigten Befugnisse umzusetzen.
– Einberufung von Eigentümerversammlungen und Teilnahme an diesen. Anschließendes Aufsetzung und Versand des Protokolls. Teilnahme an Regierungssitzungen.
– Kontrolle sSäumnis
– Vorbereitung von Werk- oder Wartungsverträgen für die Hausgemeinschaft.
– Abschluss von Versicherungen im Namen der Hausgemeinschaft und Bearbeitung eventuell auftretender Schadensfälle.
– Betreuung von 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.