Wir sind Experten in Verwaltung von Wohnungseigentum auf Mallorca

– Gründung von Hausgemeinschaften: Erledigung aller rechtlichen Formalitäten für die Gründung von Hausgemeinschaften.

– Ausarbeitung von Statuten und internen Vorschriften: Ausarbeitung der gesetzlichen Regelungen, nach denen die Hausgemeinschaft zu führen ist, mit Hinweisen auf die wichtigsten zu berücksichtigenden Punkte. Nachträgliche Eintragung der Statuten der Hausgemeinschaft in das Grundbuchamt.

– Hausgemeinschaftsverwaltung: Führen Sie die folgenden spezifischen Aufgaben aus (Artikel 20 des Wohnungseigentumsgesetzes:

– Um die gute Verwaltung des Hauses, seiner Einrichtungen und Dienstleistungen zu gewährleisten und den Eigentümern zu diesem Zweck die entsprechenden Hinweise und Ankündigungen zukommen zu lassen.

– Rechtzeitige Vorbereitung der vorhersehbaren Ausgaben und Vorlage dieser bei der Generalversammlung, in dem die notwendigen Mittel zur Deckung dieser Ausgaben vorgeschlagen werden.

– Erhaltung und Instandhaltung der Hausgemeinschaft, Durchführung der dringenden Reparaturen und Maßnahmen mit unverzüglicher Bekanntgabe an den Präsidenten oder gegebenenfalls an den Eigentümern.

– Durchführung der vereinbarten Beschlüsse hinsichtlich von Baumaßnahmen, Zahlung der Rechnungen und Erhebung der Einnahmen.

– Gegebenenfalls als Sekretär der Versammlung aufzutreten und die den Eigentümern zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsunterlagen aufbewahren.

– Alle anderen von der Hausgemeinschaft genehmigten und von der Generalversammlung mit den erforderlichen Mehrheiten genehmigten Befugnisse umzusetzen.

– Einberufung von Eigentümerversammlungen und Teilnahme an diesen. Anschließendes Aufsetzung und Versand des Protokolls. Teilnahme an Regierungssitzungen.

– Kontrolle sSäumnis

– Vorbereitung von Werk- oder Wartungsverträgen für die Hausgemeinschaft.

– Abschluss von Versicherungen im Namen der Hausgemeinschaft und Bearbeitung eventuell auftretender Schadensfälle.

– Betreuung von 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.

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