Nach dem jüngsten Bericht des Ministeriums für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration gibt es 5,8 Millionen Ausländer ohne festen Wohnsitz in den verschiedenen Autonomen Gemeinschaften, vor allem in Städten wie Madrid und Barcelona.
Wenn man in ein anderes Land zieht, ist einer der wichtigsten Schritte die Suche nach einer Wohnmöglichkeit. Manche Menschen entscheiden sich für die Miete, aber es kommt auch vor, dass eine Person ein Haus kaufen möchte und dafür eine Hypothek aufnehmen muss. Was passiert, wenn der künftige Eigentümer kein Ortsansässiger ist? Die Anwaltskanzlei Lamas wird dies im Folgenden erläutern.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Kategorie der Nichtansässigen mehrere Gruppen umfasst: Personen aus Ländern der Europäischen Union, aus einem Land, das nicht Teil der Europäischen Union ist, ausländische Personen, die sich in Spanien niederlassen wollen, und sogar Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Land haben.
Es ist nicht notwendig, Spanier zu sein, um eine Hypothek zu beantragen, aber je nach Art des Nichtansässigen muss der zukünftige Eigentümer unterschiedliche Unterlagen vorlegen. Daher sind die Verfahren nicht in allen Fällen die gleichen.
Im Allgemeinen wird als erstes die NIE, die Identifikationsnummer für Ausländer (Número de Identificación de Extranjeros), verlangt. Dieses Dokument wird von den Behörden ausgestellt für Personen, die nicht die spanische Staatsangehörigkeit besitzen und u. a. mit einem Arbeitsvertrag oder zum Studium in das Land gekommen sind. Es empfiehlt sich auch, ein Bankkonto in Spanien zu haben, von dem aus die Hypothekenzahlungen per Lastschrift eingezogen werden können.
Ein weiteres Dokument, das die Bank anfordern wird, ist ein Kreditrisikobericht. Dazu gehören Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen und die Beschäftigungsgeschichte, damit die Bank die Gewähr hat, dass die Person in der Lage ist, das künftige Darlehen zu bezahlen.
Darüber hinaus muss man ein Dokument vorlegen, das Auskunft über das wirtschaftliche Verhalten im Herkunftsland gibt. Mit anderen Worten: Die Bank prüft anhand dieser Unterlagen, ob der künftige Eigentümer in anderen Ländern ausstehende Kredite, eine negative Bilanz usw. hat. Je nach Ort trägt die Bescheinigung den einen oder anderen Namen: SCHUFA (Deutschland), Experian (UK), Transunion (USA) oder Transunion CRIF (Russland). Die Anwaltskanzlei Lamas steht Ihnen bei all Ihren Fragen zur Seite.
Wenn die Unterlagen in einer anderen Sprache abgefasst sind, muss man einen Übersetzungsdienst beauftragen, damit die Bank alle Informationen auf Spanisch erhält.
Und was sind die Bedingungen für diese Hypotheken? Für die Banken ist eine nicht ansässige Person mit mehr Risiken verbunden, weshalb die Bedingungen in der Regel strenger sind: geringere Finanzierung (sie darf 80 % nicht erreichen), kürzere Tilgungsfristen (höchstens 20 Jahre) und höhere Zinssätze.
Wenn die Bank jedoch nach Prüfung der eingereichten Unterlagen zu dem Schluss kommt, dass es sich um ein solides Profil handelt, gibt es keinen Grund, die Kreditbedingungen zu verschärfen.
Die Wahrscheinlichkeit, eine Hypothek zu erhalten, ändert sich für Nichtansässige je nach Herkunftsland. Dies ist auf die Schwierigkeit der Operation zurückzuführen, da die Bank in den Ländern der Europäischen Union leichter Zugang zu Informationen hat als außerhalb der Union. Deshalb können Personen, die aus einem EU-Land kommen, zuverlässiger erscheinen als z. B. aus Amerika.
Das bedeutet jedoch nicht, dass es nicht möglich ist, eine Hypothek zu erhalten, wenn der Kunde aus einem anderen Land stammt. Dabei kann man sich jederzeit an die Anwaltskanzlei Despacho Lamas auf Mallorca wenden, die bei der Suche nach der für die eigenen Bedürfnisse am besten geeigneten Hypothek hilft und die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellt.