Einer der wichtigsten Schritte, den Verkäufer und Käufer nach der Einigung über den Preis und vor der Formalisierung des Kaufvertrags unternehmen, ist die Unterzeichnung eines Handgeldvertrages zwischen den Parteien, der bis dahin nur mündlich getroffenen Vereinbarung Festigkeit verleiht. In Despacho Lamas legen wir Wert darauf, dass die Bedingungen des Kaufvertrages, die vereinbart wurden, wie z.B. die Beschreibung der Immobilie, der Verkaufspreis oder das Datum der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde, im Vertrag festgehalten werden. Zu diesem Zweck ist der Erwerber verpflichtet, einen Betrag (Anzahlung) auf den vereinbarten Gesamtpreis zu zahlen, das sogenannte HANDGELD, der auf dem endgültigen Kaufpreis angerechnet wird, der bei der Ausfertigung der öffentlichen Kaufurkunde zu zahlen ist.
Es gibt verschiedene Arten von Handgeld, die sehr unterschiedliche rechtliche Folgen haben. Aus diesem Grund halten es die Juristen für wichtig, zwischen diesen zu unterscheiden und im Vertrag klar zum Ausdruck zu bringen, welche Art von Handgeld wir unterschreiben, da die Auslegung dieses Handgelds sonst zu Konflikten zwischen den Parteien führen kann.
Es kann zwischen drei Arten von Handgeldverträgen unterschieden werden: es handelt sich um die sogenannten Handgeldverträge mit Reugeld, Handgeldvertrag mit Draufgabe – oder Sicherstellungsbetrag und Handgeld mit Strafzahlung. (penitenciales, confirmatorias y penales) Bei einem Handgeldvertrag mit Reugeld wird einen der Parteien der Rücktritt vom Vertrag ermöglicht, ohne dass ein Grund geltend gemacht werden muss. Bei einem Rücktritt durch den Käufer verliert dieser die an den Verkäufer geleistete Anzahlung. Tritt hingegen der Verkäufer vom Kaufvertrag zurück, muss er dem Käufer das Doppelte des erhaltenen Betrages zurückgeben. Die Bußgeldsumme ist die Einzige, die ausdrücklich im Zivilgesetzbuch geregelt ist, und zwar in Art. 1.454 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Handgeldverträge mit Reugeld sind die Ausnahme und werden nicht vorausgesetzt, da, wie oben erwähnt, diese Vereinbarung nur dann verstanden wird, wenn die Parteien diese ausdrücklich zustimmen.
Bei einem Handgeldvertrag mit Draufgabe – oder Sicherstellungsbetrag wird eine Vorauszahlung auf den endgültigen Kaufpreis, die als Garantie für die Erfüllung dient, geleistet. Diese unterliegen den allgemeinen Regeln der gegenseitigen Verpflichtungen, so dass im Falle einer Verletzung durch eine der Parteien die andere berechtigt ist, die Erfüllung zu verlangen oder andernfalls die Auflösung des Vertrags mit entsprechendem Schadensersatz gemäß Art. 1.124 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu fordern. Wenn die Bezifferung dieser Schäden im Vertrag über die Sicherheitsleistung entweder durch den hinterlegten Betrag oder einen anderen Betrag zum Ausdruck kommt, wird dieser Betrag als eine Strafzahlung zwischen den Parteien vereinbart.
Der wesentliche Unterschied zwischen Reugeld – und Draufgabe oder Sicherstellungsbetrag besteht darin, dass bei einem Handgeldvertrag mit Reugeld den Rücktritt vom Vertrag ermöglicht, während bei einen Handgeldvertag mir Draufgabe oder Sicherstellungsbetrag die andere Partei die Erfüllung des Vertrages verlangen kann.
In beiden Fällen kann die Höhe des Handgelds von den Parteien frei vereinbart werden. In der Praxis wird sie in der Regel auf einen Betrag von etwa 10 % des Gesamtverkaufspreises festgesetzt.
Im Despacho Lamas verteidigen und vertreten wir seit mehr als dreißig Jahren die Interessen unserer Kunden, damit diese Vereinbarungen günstig ausfallen, um den Kauf oder Verkauf eines Hauses auf zufriedenstellende Weise zu realisieren.