Eine der Fragen, die uns häufig gestellt werden, ist die, unter welchen Bedingungen ein Vermieter einer Immobilie den Mietvertrag vor Ablauf der Mietzeit kündigen kann, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung der Miete, nachkommt.
In einem anderen Artikel werden wir uns mit den Fristen befassen, die im Gesetz über die städtischen Mietverträge festgelegt sind. Heute ist es wichtig hervorzuheben, dass der Vermieter, wenn er nach dem ersten Vertragsjahr und unter der Voraussetzung, dass es sich um eine natürliche Person und nicht um ein Unternehmen handelt, die gemietete Immobilie entweder für sich selbst oder für seine Blutsverwandten ersten Grades oder für seinen Ehepartner benötigt, im Falle eines rechtskräftigen Scheidungsurteils die Immobilie zurückfordern kann.
Das Verfahren für diese vorzeitige Beendigung des Vertrags besteht darin, dass der Mieter mindestens zwei Monate vor dem Datum, an dem das Mietobjekt benötigt wird, darüber informiert wird, dass das Mietobjekt benötigt wird, wobei der Grund oder die Gründe für die Notwendigkeit der Nutzung des Objekts anzugeben sind.
Wenn jedoch drei Monate nach der tatsächlichen Räumung der Wohnung durch den Mieter der Vermieter oder seine oben genannten Verwandten die Wohnung nicht bezogen haben, kann der Mieter innerhalb von dreißig Tagen wählen, ob er die gemietete Wohnung für einen neuen Zeitraum von bis zu fünf Jahren wieder nutzen möchte oder ob er eine Entschädigung in Höhe eines monatlichen Betrags für jedes Jahr, das bis zur Vollendung der fünf Jahre verbleibt, erhalten möchte, es sei denn, der Bezug durch den Vermieter ist aufgrund höherer Gewalt im Sinne des Gesetzes nicht erfolgt.