Vermögenssteuer und Solidaritätssteuer auf große Vermögen.
Ende Dezember 2022 trat in Spanien die gefürchtete “Solidaritätssteuer auf große Vermögen“ (oder Vermögende) in Kraft. Ebenso wurde das Vermögenssteuergesetz geändert.
Die im Amtsblatt beider Kammern des Parlaments vom 18. November 2022 veröffentlichten Änderungen Nummern 99 und 102 in Bezug auf den bereits genehmigten Gesetzesentwurf zur Einführung von vorübergehenden Energie- und Kreditinstitutsabgaben betreffen NICHT-RESIDENTE.
Diese Änderungen wirken sich jedoch nicht auf alle NICHT RESIDENTEN in gleicher Weise aus, aber es gibt zwei Gruppen von Ausländern, die besonders betroffen sind. Zum einen diejenigen, die Immobilien in Autonomen Regierungen besitzen, in denen die Vermögenssteuer zu 100 % subventioniert wird, und zum anderen diejenigen, die Immobilien über ausländische Gesellschaften oder Immobiliengesellschaften, so genannte stille Gesellschaften, erworben haben.
Um näher darauf einzugehen und zu erklären, wer besteuert wird und was für Steuererklärungen eingereicht werden müssen, müssen wir Nicht Residenten in drei Gruppen einteilen:
1.- Nicht Residente von Ländern, die kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Spanien haben oder die ein DBA haben, in diesem nicht die Vermögenssteuer berücksichtigt wurde.
(Albanien, Algerien, Andorra, Australien, Brasilien, Kap Verde, Katar, USA, China, Korea, Philippinen, Finnland, Hongkong, Irland, Italien, Jamaika, Japan, Malaysia, Malta, Neuseeland, Oman, Pakistan, Portugal, Dominikanische Republik, Rumänien, Senegal, Singapur, Thailand, Türkei, Vietnam; und mit aufschiebendem oder auflösendem Charakter (bis oder solange die Vermögensteuer eingeführt wird) Kolumbien, Kroatien, Ägypten, Nigeria, Saudi-Arabien, Nigeria)
VERMÖGENSTEUER:
- Sie unterliegen einer beschränkten Steuerpflicht, das heißt sie müssen ihr gesamtes Vermögen in Spanien besteuern, was bedeutet, dass sie Immobilien, bewegliche Güter, Bankkonten, Fahrzeuge, spanische Unternehmen usw. berücksichtigen müssen.
- Ausländische Unternehmen, bei denen mehr als 50 % des Marktwerts der Aktiva im spanischen Hoheitsgebiet liegen, werden nach der Reform des Gesetzes besteuert.
- Es gibt einige Streitigkeiten, aber alles deutet darauf hin, dass die Finanzbehörde verlangen wird, dass 100 % des Wertes des Unternehmens besteuert werden und nicht nur die in Spanien gelegenen Immobilien.
- Die ersten 700.000,00 € sind steuerfrei.
- Lasten, die die Immobilie betreffen, wie Darlehen und Hypotheken, können abgezogen werden. Bei der Wahl der Finanzierung gibt es mehrere Aspekte zu berücksichtigen.
- Ab 2021 ist es aufgrund des Betrugsbekämpfungsgesetze freigestellt, die regionalen Regelungen anzuwenden, wenn sie günstiger sind als die staatlichen Regelungen. Dies ist der Fall in Autonomen Regionen wie Madrid oder Andalusien, wo es einen 100%igen Steuerbefreiung gibt.
- Ab 2022 wird für den Wert der Immobilie der höhere Wert aus dem Referenzwert des Katasters (nur für Immobilien, die ab 2022 gekauft werden), dem von der Verwaltung für andere Steuern ermittelten Wert und dem Anschaffungswert sein.
- Es gibt eine verbindliche Konsultation (V2020-21), in der festgelegt ist, dass als Grundlage für die Vermögensteuer die beim Erwerb der Immobilie angefallenen Kosten und Steuern zusammengerechnet werden. Unserer Meinung nach ist dies eine echte Barbarei.
SOLIDARITÄTSSTEUER AUF GROSSE VERMÖGEN:
- Da es sich um eine ähnliche Steuer handelt, gelten für sie die gleichen Vorschriften wie für die Vermögenssteuer. Deshalb wird sie auf den Wert aller Arten von in Spanien befindlichen Vermögenswerten und Rechten berechnet.
- Sie betrifft Gebietsfremde mit einem Nettovermögen von mehr als 3 Millionen Euro.
- Für Gebietsfremde gibt es keine Mindeststeuerbefreiung (für Gebietsansässige gilt eine Steuerbefreiung von 700.000 €), obwohl die Auffassung vertreten wird, dass sie letztendlich angewendet werden muss, da es sich um eine Diskriminierung handelt, die gegen EU-Recht verstößt.
- Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie sich in einer Autonomen Regierung befinden, in der Sie die Vermögensteuer gezahlt haben, diese bei der Solidaritätssteuer auf große Vermögen wieder abgezogen werden können, somit diese nicht anfallen wird. In jedem Fall wird sie diejenigen Gebietsfremden betreffen, die über ein Nettovermögen von 3 Millionen Euro verfügen und Immobilien in Autonomen Regierungen besitzen, in denen der Vermögensteuer subventioniert wird.
2.- Nicht Residente von Staaten mit Doppelbesteuerungsabkommen, die ihrerseits eine Vermögensteuer vorsehen, aber KEINE Referenz über Immobiliengesellschaften machen.
(Argentinien, Österreich, Bolivien, Bulgarien, Kanada, Tschechische Republik, Chile,
Zypern, Costa Rica, Kuba, Arabische Emirate, Slowakei, Estland, Griechenland, Holland, Ungarn, Indonesien, Iran, Kuwait, Lettland, Litauen, Mazedonien, Marokko, Polen, Russland, Serbien, Schweden, Schweiz, Tunesien, Venezuela)
VERMÖGENSTEUER
- Besteuert werden NUR Immobilien, Schiffe und Flugzeuge (bewegliches Vermögen, das mit einer Betriebsstätte verbunden ist).
- Alles andere, einschließlich spanischer Unternehmen oder ausländischer Unternehmen, die Immobilien in Spanien besitzen, wird nicht besteuert.
- Die ersten 700.000,00 € sind steuerfrei.
- Belastungen, die das Vermögen betreffen, wie Darlehen und Hypotheken, können abgezogen werden. Bei der Wahl der Finanzierung gibt es mehrere Aspekte zu berücksichtigen.
- Ab 2021 ist es aufgrund des Betrugsbekämpfungsgesetzes freigestellt, die regionalen Regelungen anzuwenden, wenn sie günstiger sind als die staatlichen Regelungen. Dies ist der Fall in Autonomen Regionen wie Madrid oder Andalusien, wo es eine 100%igen Steuerbefreiung gibt.
- Ab 2022 wird für den Wert der Immobilie der höhere Wert aus dem Referenzwert des Katasters (nur für Immobilien, die ab 2022 gekauft werden), dem von der Verwaltung für andere Steuern ermittelten Wert und dem Anschaffungswert sein.
Es gibt eine verbindliche Konsultation (V2020-21), in der festgelegt ist, dass als Grundlage für die Vermögensteuer die beim Erwerb der Immobilie angefallenen Kosten und Steuern zusammengerechnet werden. Unserer Meinung nach ist dies eine echte Barbarei.
SOLIDARITÄTSSTEUER AUF GROSSE VERMÖGEN:
- Sie wird mit der Vermögenssteuer gleichgesetzt und es gelten die gleichen Vorschriften.
- Sie betrifft nur Nettovermögen über 3 Millionen Euro, wobei NUR Immobilien und bewegliches Vermögen mit einer Betriebsstätte berücksichtigt werden.
- Für Gebietsfremde gibt es keine Mindeststeuerbefreiung (für Gebietsansässige gilt eine Steuerbefreiung von 700.000 Euro), obwohl man der Meinung ist, dass diese endlich angewandt werden muss, da es sich um eine Diskriminierung handelt, die gegen EU-Recht verstößt.
- Das heißt, wenn Sie sich in einer Autonomen Regierung befinden, in der Sie bereits die Vermögensteuer gezahlt haben, müssen Sie die Solidaritätssteuer auf große Vermögen nicht zahlen.
3.- Nichtansässige von Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen, die ihrerseits die Vermögenssteuer und Immobiliengesellschaften berücksichtigen.
(Deutschland, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Belarus, Frankreich, El Salvador, Republik Georgien, Kasachstan, Panama, Slowenien, Uruguay, Island, Indien, Israel, Luxemburg, Mexiko, Moldawien, Norwegen, Südafrika, Vereinigtes Königreich)
VERMÖGENSTEUER:
- Seit der Änderung, die ab 2023 gilt, muss diese Gruppe von Nicht-Residenten als Vermögenswerte Immobilien, Boote und Flugzeuge (bewegliches Vermögen, das mit einer Betriebsstätte verbunden ist) sowie ausländische Unternehmen, bei denen mehr als 50 % des Marktwerts der Vermögenswerte auf spanischem Gebiet liegen (NUR der anteilige Teil des Unternehmens, der über Immobilien in Spanien verfügt) und spanische Unternehmen umfassen.
- Die ersten 700.000,00 € sind steuerfrei.
- Lasten, die die Immobilie betreffen, wie Darlehen und Hypotheken, können abgezogen werden. Bei der Wahl der Finanzierung gibt es mehrere Aspekte zu berücksichtigen.
- Ab 2021 ist es aufgrund des Betrugsbekämpfungsgesetzes freigestellt, die regionalen Regelungen anzuwenden, wenn sie günstiger sind als die staatlichen Regelungen. Dies ist der Fall in Autonomen Regierungen wie Madrid oder Andalusien, wo es einen 100%igen Steuerbefreiung gibt.
- Ab 2022 wird für den Wert der Immobilie der höhere Wert aus dem Referenzwert des Katasters (nur für Immobilien, die ab 2022 gekauft werden), dem von der Verwaltung für andere Steuern ermittelten Wert und dem Anschaffungswert sein.
Es gibt eine verbindliche Konsultation (V2020-21), in der festgelegt ist, dass als Grundlage für die Vermögensteuer die beim Erwerb der Immobilie angefallenen Kosten und Steuern zusammengerechnet werden. Unserer Meinung nach ist dies eine echte Barbarei.
SOLIDARITÄTSSTEUER AUF GROSSE VERMÖGEN:
- Sie wird nach den gleichen Regeln wie die Vermögenssteuer erhoben, so dass in Spanien gelegene Immobilien, bewegliches Vermögen, das mit einer Betriebsstätte verbunden ist, spanische Unternehmen und ausländische Unternehmen, deren Hauptvermögen in Spanien liegt, besteuert werden (nur der proportionale Anteil).
- Sie wirkt sich nur auf ein Nettovermögen von mehr als 3 Millionen Euro aus.
- Für Gebietsfremde gibt es keine Mindeststeuerbefreiung (für Gebietsansässige gilt eine Steuerbefreiung von 700.000 Euro), obwohl man der Meinung ist, dass diese endlich angewandt werden muss, da es sich um eine Diskriminierung handelt, die gegen EU-Recht verstößt.
- Das heißt, wenn Sie sich in einer Autonomen Regierung befinden, in der Sie bereits die Vermögensteuer gezahlt haben, müssen Sie die Solidaritätssteuer auf große Vermögen nicht zahlen.
Wir bitten alle Kunden, die von diesen Änderungen betroffen sind, mit uns Kontakt aufzunehmen, um ihren individuellen Fall zu besprechen.