“Nießbrauch” in den Bereichen Eigentumsrechte ist das Recht, Immobilien zu nutzen und davon zu profitieren, ohne Eigentümer zu sein. Es ist wie man ein(e) Mieter(in) ist, aber man keine Miete zahlt.
Immobilieneigentümer und Benutzer unterschiedliche Personen. Die Eigentümer von solchen Immobilien heißen “blanke Besitzer”.
Blanke Eigentümer sind Personen, die Immobilien besitzen. Aber sie können weder das Eigentum “nutzen”, noch darin wohnen, noch “vermieten”, denn dieses Recht wird direct auf den “Nießbraucher” übertragen. Tatsächlich dürfen die rechtmäßigen Eigentümer kein Recht auf Zugang zu Eigentum haben, wenn das Nutzungsrecht es ihnen nicht ermöglicht.
“Nutznießer” sind Personen, die das Recht haben, Eigentum zu “wohnen”, zu “mieten” und zu “nutzen” und sogar den Zugang zu “blanken Besitzern” zu sperren, falls sie dies wünschen.
Versuchen wir ausführlich zu erläutern, was dieser Rechtsbegriff ist.
Rechtmäßiger Immobilienbesitz besteht aus einer Gruppe von gesetzlichen Rechten, als solche:
“Vorläufig ” oder “Bedingt“: wenn die Eigentumnutzung wird zeitlich oder bedingt begrenzt. Lebenslang: wenn unbewegliches Eigentum wird während des gesamten Benutzerlebens genutzt.
Nutzungsrecht führt seine Geschichte bis zum Römischen Recht und ist sehr gängig im Erb- und Familienrecht in den kontinentaleuropäischen Ländern wie zum Beispiel Spanien, Portugal, Deutschland, Frankreich und andere.
Im Vererbungsverfahren übergibt der Erblasser oft das Nutzungsrecht von einer Dauerresidenz dem/der überlebenden Ehepartner(in), indem man den Kindern das übrige Eigentum verlässt (das Recht auf blankes Eigentum). Dadurch garantiert die verstorbene Partei, dass der/die überlebende Ehepartner(in) ein Zuhause haben wird, trotz möglicher Konflikten mit Kindern.
Außerdem ist Nutzungsrecht in Immobilientransaktionen in Spanien weitverbreitet, um die spanische Erbschaftsteuer zu vermeiden oder vermindern. Häufig kaufen Eltern Immobilien im Auftrag ihrer Kinder parents, während sie sich das Recht zur Nutzung vorbehalten. Wenn die Käufer auf diese Weise nur das Nutzungsrecht kaufen und die Kinder das blankes Eigentum kaufen, falls ihre Eltern sterben, werden die Kinder nur eine Erbschaftssteuer im Wert vom Nutzungsrecht zahlen sollen, denn sie sind schon die Besitzer vom Rest.
Aber wegen der kürzlichen Auslegung des Rechts muss dieses System gründlich überprüft werden, denn die Entscheidung von Eltern, ihren Kindern blankes Eigentum zu übergeben, kann als “eine Spendung oder Schenkung” gesehen werden, und dann werden Steuer als “eine Spendung oder Schenkung”gezahlt. Und die “Schenkungssteuer” in Spanien kann sogar höher als die “Erbschaftssteuer” sein. Um das zu vermeiden, kann man selbst den Kindern den Preis von “blankem Eigentum” und aus eigenen Quellen zahlen. Aber aufgrund der Tatsache, dass dies eine sehr heikle Frage mit wichtigen steuerlichen Auswirkungen ist, ist es empfehlenswert, dass Sie einen Anwalt hinzuziehen, bevor Sie solche Entscheidungen treffen.